Rezepturen: Plausibilitätsprüfung einer Nasenemulsion (2024)

Von Andreas Melhorn / In der Apotheke legt ein Patient das Rezept eines HNO-Arztes vor. Dieser hat eine Nasenemulsion verordnet. Da die Rezeptur in der Apotheke bislang noch nicht vorgekommen ist, prüft die PTA zunächst die Plausibilität.

Bei Durchsicht der Rezeptur fällt der PTA sofort auf, dass kein Konservierungsmittel vorgesehen ist (siehe Kasten). Dies macht sie stutzig, denn die Emulsion soll wahrscheinlich in einer Pipettenflasche abgegeben werden. Pipetten aber gelten für flüssige Zubereitungen zur Anwendung in der Nase als unhygienisch.

Bei einem kurzen Blick in die Tabelle des DAC/NRF (Allg. Hinw. I.4.2.1.) mit den Aufbrauchfristen erfährt die PTA, dass die Zubereitung innerhalb von 24Stunden aufgebraucht werden muss. Selbst durch Hinzufügen eines Konservierungsmittels würde die Aufbrauchfrist nur auf zwei Wochen verlängert. Der Patient soll die Nasenemulsion aber vermutlich länger anwenden, denn der Arzt hat eine Menge von 50 Gramm verordnet.

Nasenemulsion mit

Glucose-Monohydrat 5,0 g

Menthol 0,5 g

Wollwachsalkoholsalbe 10,0 g

Aqua purificata 2,5 g

Neutralöl ad 50,0 g

Anweisung: Bei Bedarf in die Nase einbringen.

Die Rezeptur ist gut leserlich und die Zusammensetzung eindeutig. Nicht eindeutig ist allerdings die Gebrauchsanweisung. Sie gibt nicht an, wie viel der Emulsion der Patient in die Nase einbringen soll. Die PTA vermutet, dass es ein Tropfen in jedes Nasenloch sein soll. Sie fügt diesen Punkt dem Fragenkatalog hinzu, der mit dem Arzt geklärt werden muss. Diese Frage ist vor allem wichtig, weil die Dosierungsangabe anzupassen ist, sollte der Arzt dem Vorschlag folgen und eine Creme rezeptieren.

Wirkstoffe plausibel

Die beiden Wirkstoffe der Emulsion, Glucose und Menthol, sind übliche Bestandteile in Nasencremes. Der osmotische Effekt von Glucose wird genutzt, um Verkrustungen aufzuweichen. Die üblicherweise eingesetzten Konzentrationen liegen zwischen 5 und 20 Prozent, was sich auch in dieser Rezeptur wiederfindet. Menthol erweitert die Blutgefäße und reizt die kälteempfindlichen Nervenendigungen. Dadurch entsteht subjektiv ein Frischegefühl und die Nasenatmung scheint leichter zu sein. Die PTA stellt bei ihrer Prüfung fest, dass sich die Gebrauchsanweisung mit den Einsatzgebieten der beiden Substanzen deckt.

Für das fertige Produkt ist ein neutraler pH-Wert zu erwarten. Zubereitungen zur Anwendung auf der Nasenschleimhaut sollten nach Möglichkeit ein neutrales pH-Milieu aufweisen – besonders wenn das Arzneimittel wie in diesem Fall offenbar zur längeren Anwendung bestimmt ist. Da sowohl Menthol als auch Glucose pH-unabhängig verarbeitet werden können, sind von dieser Seite keine Probleme zu erwarten.

Ein unerwartetes Problem

Die Apothekerin unterbreitet dem Arzt die Vorschläge zur Verbesserung der Stabilität. Da es keinen besonderen Grund gibt, dass die Zubereitung fließfähig sein muss, folgt der Arzt den Vorschlägen. Außerdem ergänzt er die Gebrauchsanweisung: »Bei Bedarf eine etwa linsengroße Menge in jedes Nasenloch einbringen.« Für die Dokumentation der Plausibilitätsprüfung genügt ein Gesprächsprotokoll.

Die endgültige Verschreibung sieht folgendermaßen aus:

Glucose-Monohydrat 5,0 g

Menthol 0,5 g

Aqua purificata 5,0 g

Wollwachsalkoholsalbe 19,75 g

Neutralöl 19,75 g

Anweisung: Bei Bedarf eine etwa linsengroße Menge in jedes Nasenloch einbringen.

Froh, dass der Arzt ihre Änderungsvorschläge akzeptiert hat, macht sich die PTA an die Herstellung. Als sie Glucose-Monohydrat im Wasser lösen will, stößt sie allerdings auf ein Problem, das ihr vorher entgangen war. Die Glucose löst sich nicht vollständig im Wasser. Also forscht die PTA noch einmal nach und wird im NRF-Rezepturhinweis für »Nasensalben und Nasenemulsionen« fündig. Das Problem ist bekannt: Löst sich die Glucose nicht vollständig im Wasser, bilden sich in der fertigen Emulsion Klumpen. Es muss also Wasser ergänzt werden. Alternativ könnte die Zubereitung auch wasserfrei hergestellt werden. In diesem Fall läge die Glucose suspendiert vor. Es würden sich zwar keine Klumpen bilden, doch wäre wahrscheinlich trotzdem eine Bearbeitung mit dem Dreiwalzenstuhl notwendig. In Absprache mit der Apothekerin und in Anlehnung an einen Vorschlag im NRF-Rezepturhinweis erhöht die PTA die Wassermenge auf das Doppelte.

Bei der Abgabe der Nasensalbe erklärt die PTA dem Patienten die richtige Anwendung: Er soll die Salbe bei zurückgelegtem Kopf in beide Nasen­löcher einbringen und danach die Nasenaußenwand von unten nach oben massieren, um die Salbe gleichmäßig in der Nase zu verteilen. Sie rät ihm, den Nasenapplikator danach aus hygienischen Gründen immer abzuwischen./

Der NRF-Rezepturhinweis »Nasensalben und Nasenemulsionen« enthält umfassende Hinweise zur Herstellung und Konservierung von Zubereitungen für die Nase. Der Rezepturenfinder weist auf mehrere Nasenemulsionen und ihre Herstellung hin. Ebenso hilfreich ist der Newsletter 01/2014, der auf Glucose und Menthol in Nasensalben eingeht. Alle diese Informationen finden PTA und Apotheker im Online-Angebot des DAC/NRF, wenn sie nach dem Stichwort »Glucose« suchen.

Rezepturen: Plausibilitätsprüfung einer Nasenemulsion (2024)

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